Hunde sind schon etwas Luxus – meint jedenfalls der Fiskus und erhebt auf die Vierbeiner eine eigene Hundesteuer. Un da es sich um eine kommunale Steuer handelt, darf die Gemeinde diese festsetzen und erheben.
Steuerschuldner der Hundesteuer ist der Hundehalter, der einen über vier Monate alten Hund in der Gemeinde Regensburg im eigenen Interesse hält oder in Verwahrung nimmt. Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Hundesteuer.
Die Hundesteuer beträgt
- für den ersten Hund 80 €
- für den zweiten Hund 120 € und
- für jeden weiteren Hund 120 €
pro Jahr.
Für Kampfhunde sind 480 € für den ersten Hund bzw. 640 € für jeden weiteren Hund zu entrichten.
Die Hundesteuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Hundesteuerbescheids bzw. jeweils am 1. April der Folgejahre, soweit kein neuer Steuerbescheid ergeht.