Grundsteuer in Regensburg und Umgebung

Sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer sind Realsteuern, deren Hebesätze durch die Gemeinde festgelegt werden. Dadurch kann eine Gemeinde in einem begrenzten Ausmaß die Höhe des Steueraufkommens selbst regulieren.

Es wird dabei unterschieden zwischen der Grundsteuer A, die für landwirtschaftliche Grundstücke gilt, und der Grundsteuer B, die für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben wird. Anknüpfungspunkt für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist der Einheitswert, der vom zuständigen Finanzamt festgestellt wird. Aus dem Produkt von Einheitswert und Grundsteuermesszahl, die sich je nach Grundstücksart und Bundesland zwischen 2,6 ‰ und 10 ‰ bewegt, erhält man den Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag ist mit dem Hebesatz der Gemeinde zu multiplizieren und ergibt letztlich den Betrag der Grundsteuer.

In Regensburg und Umgebung werden derzeit folgende Hebesätze angewendet (Grundsteuer A / Grundsteuer B):

Regensburg Stadt 295 /395

Straubing 230 / 300

Kelheim 390 / 390

Bad Abbach 430/ 430

Wörth a.d. Donau 350 / 350

Neutraubling 220 / 270

Obertraubling 250 / 250

Lappersdorf 300 / 300 

Die Hebesätzen im Großraum Regensburg zeigen recht große Unterschiede, besteht für die Gemeinden ein gewisser Gestaltungsspielraum, um Zuzüge in die Gemeinde zu steuern.