Zur Steuerberatung im engeren Sinne - auch als klassische Steuerberatung bezeichnet – rechnet man sämtliche Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit den steuerlichen Pflichten bzw. mit der Durchsetzung der Rechte des Steuerbürgers stehen.
An erster Stelle ist dabei Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen sowie und die dazu gehörige Beratung zu nennen. Weiter zählt dazu die Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Einlegung von Rechtsbehelfen. Zur Steuerberatung im engeren Sinne gehören auch die Beratung und Durchführung von außergerichtlichen (Einsprüche, Beschwerden u.a.) und gerichtliche (Klagen vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof) Rechtsbehelfen.
Das Leistungsspektrum der klassischen Steuerberatung wird ergänzt durch die Betreuung von Betriebs- und anderen Prüfungen durch die Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger.
Als Vorbehaltsaufgabe der steuerberatenden Berufe gilt schließlich auch noch die Erstellung von Jahresabschlüssen.