Steuerberater-Fachberater

Der steigenden Nachfrage nach Steuer-Spezialisten entsprechend hat die Bundessteuerberaterkammer Fachberater-Bezeichnungen bei den Steuerberatern eingeführt. Als erstes gibt es die  von der Kammer anerkannten Fachberater für internationales Steuerrecht und den Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern.

Der Deutsche Steuerberaterverband, der die Standesinteressen der Steuerberater auch gegen die Steuerberaterkammer vertritt, vergibt zusätzlich die folgenden Fachberater-Bezeichnungen

■Fachberater/-in für Rating (DStV)
■Fachberater/-in für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)
■Fachberater/-in für internationale Rechnungslegung (DStV)
■Fachberater/-in für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV)
■Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge (DStV)
■Fachberater/-in für Mediation (DStV)
■Fachberater/-in für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV

Da der Bedarf nach Steuerspezialisten in der Praxis weiter zunimmt,  ist mit einer Erweiterung dieser Fachberaterliste relativ bald zu rechnen. Die Rechtsanwälte mit ihrer langen Fachanwaltsliste haben es vorgemacht.