Die Gewerbesteuer gehört zu den wenigen Steuerarten, deren Aufkommen durch die Festsetzung der jeweiligen Hebesätze von der Gemeinde beeinflusst werden können. Dabei ist die ökonomische Bedeutung dieser Steuer eher zunehmend und wirkt sich nicht unwesentlich auf die Standortentscheidung von Unternehmen aus.. Damit Unternehmen dieses Kriterium in Ihre Überlegungen leichter einbeziehen können, haben wir an dieser Stelle kurz die wichtigsten Gewerbesteuer-Hebesätze für den Regensburg und seine Umgebung zusammen gestellt:
- Regensburg 425 %
- Straubing 400 %
- Kelheim 395 %
- Bad Abbach 390 %
- Wörth a.d. Donau 350 %
- Lappersdorf 340 %
- Regenstauf 305 %
- Pentling 300 %
- Obertraubling 300 %
Die Hebesätze in Regensburg und seinen Nachbarorten liegen relativ weit auseinander – der (höchste) Hebesatz der Stadt Regensburg liegt um ganze 125 Prozentpunkte höher als in Obertraubling -, so dass auch in der nähren Umgebung der Standortfaktor zum Tragen kommt. Gerade bei juristischen Personen, denen kein Freibetrags bzw. keine Anrechung gemäß § 35 EStG zusteht, sollte der Gewerbesteuer-Hebesatz aber daher einen erheblichen Faktor bei Standortentscheidungen darstellen.