Hundesteuer

Hunde sind schon etwas Luxus – meint jedenfalls der Fiskus und erhebt auf die Vierbeiner eine eigene Hundesteuer. Un da es sich um eine kommunale Steuer handelt, darf die Gemeinde diese festsetzen und erheben.

Steuerschuldner der Hundesteuer  ist der Hundehalter, der einen über vier Monate alten Hund in der Gemeinde Regensburg im eigenen Interesse hält oder in Verwahrung nimmt. Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Hundesteuer.

Die Hundesteuer beträgt

  • für den ersten Hund 80 €
  • für den zweiten Hund 120 € und
  • für jeden weiteren Hund 120 €

pro Jahr.

Für Kampfhunde sind 480 € für den ersten Hund bzw. 640 € für jeden weiteren Hund zu entrichten.

Die Hundesteuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Hundesteuerbescheids bzw. jeweils am 1. April der Folgejahre, soweit kein neuer Steuerbescheid ergeht.

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Grundsteuer in Regensburg und Umgebung

Sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer sind Realsteuern, deren Hebesätze durch die Gemeinde festgelegt werden. Dadurch kann eine Gemeinde in einem begrenzten Ausmaß die Höhe des Steueraufkommens selbst regulieren.

Es wird dabei unterschieden zwischen der Grundsteuer A, die für landwirtschaftliche Grundstücke gilt, und der Grundsteuer B, die für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben wird. Anknüpfungspunkt für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist der Einheitswert, der vom zuständigen Finanzamt festgestellt wird. Aus dem Produkt von Einheitswert und Grundsteuermesszahl, die sich je nach Grundstücksart und Bundesland zwischen 2,6 ‰ und 10 ‰ bewegt, erhält man den Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag ist mit dem Hebesatz der Gemeinde zu multiplizieren und ergibt letztlich den Betrag der Grundsteuer.

In Regensburg und Umgebung werden derzeit folgende Hebesätze angewendet (Grundsteuer A / Grundsteuer B):

Regensburg Stadt 295 /395

Straubing 230 / 300

Kelheim 390 / 390

Bad Abbach 430/ 430

Wörth a.d. Donau 350 / 350

Neutraubling 220 / 270

Obertraubling 250 / 250

Lappersdorf 300 / 300 

Die Hebesätzen im Großraum Regensburg zeigen recht große Unterschiede, besteht für die Gemeinden ein gewisser Gestaltungsspielraum, um Zuzüge in die Gemeinde zu steuern.

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Gewerbesteuer-Hebesätze im Großraum Regensburg

Die Gewerbesteuer gehört zu den wenigen Steuerarten, deren Aufkommen durch die Festsetzung der jeweiligen Hebesätze von der Gemeinde beeinflusst werden können. Dabei ist die ökonomische Bedeutung dieser Steuer eher zunehmend und wirkt sich nicht unwesentlich auf die Standortentscheidung von Unternehmen aus.. Damit Unternehmen dieses Kriterium in Ihre Überlegungen leichter einbeziehen können, haben wir an dieser Stelle kurz die wichtigsten Gewerbesteuer-Hebesätze für den Regensburg und seine Umgebung zusammen gestellt:

  • Regensburg 425 %
  • Straubing 400 %
  • Kelheim 395 %
  • Bad Abbach 390 %
  • Wörth a.d. Donau 350 %
  • Lappersdorf 340 %
  • Regenstauf 305 %
  • Pentling 300 %
  • Obertraubling 300 % 

Die Hebesätze in Regensburg und seinen Nachbarorten liegen relativ weit auseinander – der (höchste) Hebesatz der Stadt Regensburg liegt um ganze 125 Prozentpunkte höher als in Obertraubling -, so dass auch in der nähren Umgebung der Standortfaktor zum Tragen kommt. Gerade bei juristischen Personen, denen kein Freibetrags bzw. keine Anrechung gemäß § 35 EStG zusteht, sollte der Gewerbesteuer-Hebesatz aber daher einen erheblichen Faktor bei Standortentscheidungen  darstellen.

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Willkommen bei auf dem Blog von Steuerberater Regensburg!

Dieses Blog - man könnte es auch Blawg nennen - soll steuerliche Fachinformationen, vor allem solche mit einem Bezug zum Großraum Regensburg vermitteln. Regensburger Steuerberater sind herzlich eingeladen, sich mit eigenen Artikeln zu beteiligen. Natürlich dürfen Beiträge werbewirksam mit Ihrer Kanzlei-Homepage verlinkt werden.

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